14.5.2025
Wichtiger Sieg für Mandanten von Nater Dallafior: Das Eidgenössische Finanzdepartement hat mit der Streichung der Boni der Credit Suisse seine Befugnisse überschritten
Die Mandanten von Nater Dallafior, eine Gruppe von zwölf ehemaligen Managern der Credit Suisse, vertreten durch ein Team unter der Leitung von Partner Mladen Stojiljković, einschließlich der Rechtsberaterin Zoe De Santis und des Associates David Ehlebracht, haben vor dem Bundesverwaltungsgericht ("Gericht") einen wichtigen Sieg errungen.
Am 23. Mai 2023 hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Verfügung erlassen, mit der die ausstehenden variablen Vergütungen der drei obersten Führungsebenen der Credit Suisse gestrichen oder gekürzt wurden. Von der Verfügung waren rund 1'000 Mitarbeitende betroffen, denen bis Ende 2022 aufgelaufene variable Vergütungen in Höhe von rund 50 bis 60 Millionen Franken vorenthalten wurden. Das EFD begründete die Streichung mit der Notwendigkeit, diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die seiner Ansicht nach für den Zusammenbruch der Credit Suisse verantwortlich waren.
Nater Dallafior legte im Namen von mehr als einem Dutzend Führungskräften der Credit Suisse Beschwerde gegen die Verfügung des EFD ein und stellte deren Verfassungsmässigkeit in Frage. Die Beschwerde wurde vom Bundesgericht als "Pilotfall" zu dieser Frage ausgewählt. Am 31. März 2025 gab das Bundesgericht unseren Mandanten Recht. Es befand die Verfügung des EFD für rechtswidrig. Der vertragliche Anspruch der Mitarbeitenden auf variable Vergütungen sei durch das verfassungsrechtliche Eigentumsrecht geschützt. Die Entziehung von Eigentum erfordert eine klare und ausdrückliche Rechtsgrundlage. In Übereinstimmung mit der Argumentation von Nater Dallafior entschied das Gericht, dass Artikel 10a des Schweizer Bankengesetzes nur vorübergehende Massnahmen in Bezug auf variable Vergütungen zulässt – beispielsweise eine Aussetzung der Auszahlungen, solange die Bank staatliche Unterstützung erhält. Als die EFK die vollständige Streichung oder Kürzung von Boni anordnete, überschritt sie damit ihre Befugnisse gemäss Artikel 10a. Das Gericht stellte auch klar, dass Artikel 10a keine Rechenschaftspflichtregelung darstellt. Sein Zweck besteht darin, sicherzustellen, dass staatliche Unterstützung nicht missbräuchlich verwendet wird.
Dies ist das erste Urteil in der Sache, das von einem Gericht im Zusammenhang mit der Fusion von UBS und Credit Suisse erlassen wurde. Das Urteil kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.
Die Pressemitteilung des Gerichts und das Urteil finden Sie hDie Mandanten von Nater Dallafior, eine Gruppe von zwölf ehemaligen Managern der Credit Suisse, vertreten durch ein Team unter der Leitung von Partner Mladen Stojiljković, einschließlich der Rechtsberaterin Zoe De Santis und des Associates David Ehlebracht, haben vor dem Bundesverwaltungsgericht („Gericht“) einen wichtigen Sieg errungen.
Am 23. Mai 2023 hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Verfügung erlassen, mit der die ausstehenden variablen Vergütungen der drei obersten Führungsebenen der Credit Suisse gestrichen oder gekürzt wurden. Von der Verfügung waren rund 1.000 Mitarbeitende betroffen, denen bis Ende 2022 aufgelaufene variable Vergütungen in Höhe von rund 50 bis 60 Millionen Franken vorenthalten wurden. Das EFD begründete die Streichung mit der Notwendigkeit, diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die seiner Ansicht nach für den Zusammenbruch der Credit Suisse verantwortlich waren.
Nater Dallafior legte im Namen von mehr als einem Dutzend Führungskräften der Credit Suisse Beschwerde gegen die Verfügung des EFD ein und stellte deren Verfassungsmässigkeit in Frage. Die Beschwerde wurde vom Bundesgericht als "Pilotfall" zu dieser Frage ausgewählt. Am 31. März 2025 gab das Bundesgericht unseren Mandanten Recht. Es befand die Verfügung des EFD für rechtswidrig. Der vertragliche Anspruch der Mitarbeitenden auf variable Vergütungen sei durch das verfassungsrechtliche Eigentumsrecht geschützt. Die Entziehung von Eigentum erfordert eine klare und ausdrückliche Rechtsgrundlage. In Übereinstimmung mit der Argumentation von Nater Dallafior entschied das Gericht, dass Artikel 10a des Schweizer Bankengesetzes nur vorübergehende Massnahmen in Bezug auf variable Vergütungen zulässt – beispielsweise eine Aussetzung der Auszahlungen, solange die Bank staatliche Unterstützung erhält. Als die EFK die vollständige Streichung oder Kürzung von Boni anordnete, überschritt sie damit ihre Befugnisse gemäss Artikel 10a. Das Gericht stellte auch klar, dass Artikel 10a keine Rechenschaftspflichtregelung darstellt. Sein Zweck besteht darin, sicherzustellen, dass staatliche Unterstützung nicht missbräuchlich verwendet wird.
Dies ist das erste Urteil in der Sache, das von einem Gericht im Zusammenhang mit der Fusion von UBS und Credit Suisse erlassen wurde. Das Urteil kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.
Die Pressemitteilung des Gerichts und das Urteil finden Sie hier.