Nater Dallafior vertrat Lara Warner, ehemalige Leiterin der Abteilung Compliance und Regulatory Affairs der Credit Suisse, erfolgreich in einem Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesstrafgericht.
Der Fall betraf Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Zahlung der Regierung von Mosambik auf ein Konto bei der Credit Suisse im Jahr 2016 sowie einen angeblichen Verstoss gegen die Pflicht zur Abgabe einer Verdachtsmeldung.
Am 18. Mai 2026 hob das Schweizer Bundesstrafgericht den vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 7. März 2025 erlassenen Strafbefehl auf und stellte fest, dass die mutmaßliche Straftat verjährt sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Mandat wurde von Roberto Dallafior und Florentin Weibel zusammen mit dem gesamten Team von Nater Dallafior geleitet, die mit Gibson Dunn, Joseph Warin und seinem Team zusammenarbeiteten.
Die Entscheidung folgt auf die Einstellung eines separaten Geldwäschereiverfahrens im November 2025, das zuvor von der Bundesanwaltschaft der Schweiz im Zusammenhang mit derselben Angelegenheit geführt worden war.